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Flugzeugunglück von Eisenach: Staatsanwaltschaft Meiningen erhebt Anklage!

20.02.2009 12:00

Prozess wird in Eisenach geführt!

(tln/ht) Laut dem Fernsehsender MDR und der Zeitung Freies Wort hat die Staatsanwaltschaft Meiningen Anklage gegen den 36-jährigen Piloten erhoben. Ihm wird zweifache fahrlässige Tötung und 17-fache Körperverletzung vorgeworfen, teilte die zuständige Behörde am heutigen Freitag mit. Am 28.04.2008 war der Pilot beim Flugplatzfest auf dem Flugplatz Eisenach-Kindel bei einem missglückten Startversuch von der Start-und Landebahn abgekommen und in die Zuschauermengen gerast. Die 45-jährige Inhaberin eines Süßwarenstandes wurde dabei getötet. Ein 14-jähriges Mädchen erlag wenig später seinen Verletzungen im Krankenhaus.

Einige Zeitungen zitieren die Ermittler folgendermaßen: "der Pilot gab entgegen den Anweisungen des Towers Vollgas". Das ist aber vermutlich ein Missverständnis gewesen, denn der Flugplatz Eisenach-Kindel besitzt keine Kontrollzone und damit auch kein Towerpersonal, das Weisungsberechtigt wäre.

Die Zeitungen und der MDR berichten weiterhin, das sich der Pilot zu den Vorwürfen geäußert hat: Die Geschwindigkeit der Maschine habe etwas 85 km/h betragen, dabei bemerkte er, dass das Flugzeug die Startbahn verlässt. Er habe dann nicht viel Zeit gehabt und instinktiv versucht, "darüber hinweg" zu fliegen. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ermittelte, das das Flugzeug vom Typ LET Z-37A zum Unfallzeitpunkt keine technische Mängel aufwies. Der Pilot hat seine Lizenz im Jahre 2000 absolviert und seitdem 150 Flugstunden abgeflogen. Auf der LET Z-37A hatte er eine Erfahrung von lediglich 18 Stunden.

Über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheidet nun das Amtsgericht Eisenach, da wegen der geringen Straferwartung bei einem Fahrlässigkeitsdelikt das Landgericht nicht zuständig ist. Das berichtet der Sprecher der Staatsanwaltschaft Thomas Waßmut. Er sagte weiter: "Für fahrlässige Tötung liegt die Höchststrafe bei fünf Jahren, für fahrlässige Körperverletzung kann eine Strafe von bis zu drei Jahren verhängt werden". Seinen Worten zufolge kann der Unglückspilot auch mit einer Geldstrafe davon kommen.

Mehr Informationen zum Eisenach Flugzeugunglück erhalten Sie auf unserer Sonderseite: Flugzeugunglück von Eisenach 2008.

Die D-ESVU vor dem Unfall
Die D-ESVU vor dem Unfall
Das Wrack der D-ESVU auf dem Abstellplatz in Eisenach.
Das Wrack der D-ESVU auf dem Abstellplatz in Eisenach.

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