Beschwerde wegen Verfahrenseinstellung gegen Eichler eingereicht.
14.11.2009
Gibt es neue Beweise gegen Wolfgang Eichler?
Horst Metzig hat bei der Staatsanwaltschaft Meiningen Beschwerde wegen der Einstellung des Verfahrens nach & 170 StPO gegen Herrn Eichler eingelegt.
Horst Metzig will Beweise vorlegen, dass Herr Eichler als Beamter eine doppelte Sorgfaltspflicht hat, zudem ist es fraglich, ob die Veranstaltungsfirma überhaupt fachlich richtig ein Briefing durchführen konnte. Zudem habe ihm Frau Staatsanwältin Seitz mitgeteilt, das Herr Eichler in seiner Beschuldigtenvernehmung Zweifel an die fachliche Eignung von Frau Tomschinin geäussert hat, das Briefing durchzuführen, dennoch hatte er die Mitarbeiterin gebeten, mit dem Pilotenbriefing fortzufahren.
Bei fehlender Sprühberechtigung hätte der Unfallpilot nie die gelante Feuerlöschvorführung durchführen dürfen. Herr Eichler hätte diese fehlende Eintragung im Luftfahrerschein feststellen können - Frau Tomschinn aus Mangel an fachlicher Eigung nicht.

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