Die Aschewolke und der Luftverkehr.
24.04.2010
war die Luftraumsperre Panikmache oder gerechtfertigt?
(TLN/H.T.) Europaweites Chaos im Flugverkehr und am Ende waren es nur wenige Aschepartikel je Kubickmeter. Dieses 5-tägige Chaos hat aufgezeigt, dass die Natur unberechenbar ist und die großen Wirtschaftskonzerne die wahren Machthaber nicht nur in Deutschland sind.
Nun schiebt man sich gegenseitig den schwarzen Peter zu, wer wohl schuld sei.
Nun, der isländische Vulkan Eyjafjalla produzierte eine riesige, bis 11 Kilometer hohe Wolke aus Asche. Durch günstige Wetterverhältnisse bewegte sich genau diese Wolke Richtung Europa.
Und dort kam es zum Flugverbot für Flüge nach Instrumentenflug-Regeln (IFR) in Höhen über 3000 Metern. Und obwohl es Vulkane schon sehr lange gibt, nämlich seit Existenz der Erde, gab es bisher keine belastbaren Reverenzen darüber, welche Partikelkonzentration für Flugzeuge bzw. Flugzeugtriebwerke gefährlich ist. Man hat Vulkane in Europa einfach nicht wahr genommen. Ähnlich kennt man das vom Wetterdienst: der DWD warnt vor einem Unwetter mit Sturm, welcher dann bei den meisten Menschen sehr glimpflich verläuft und nur einige Leute unmittelbar betrifft. Ergebnis: die nächste Warnung vor einem Sturm wird vollständig ignoriert und die Leute gehen sogar im Wald Joggen. Belastbares Resultat sind hier Todesopfer, wie zuletzt beim Sturmtief Xynthia. Oder wie man hier in Thüringen sagt: "Wo's hinkommt".
Da, wie oben bereits beschrieben, es keine belastbaren Daten gab, sperrte die Deutsche Flugsicherung in Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Verkehrsministerium den oberen Luftraum. Das ist nachzuvollziehen, geht es doch hier nicht nur um die Sicherheit der Menschen an Bord der Flugzeuge. Wenn man eine Strasserbrücke in schlechtem Zustand hat, und nicht weiss, wie hoch die Belastbarkeit ist, wird man zunächst das Befahren dieser Brücke verbieten und eine statische Prüfung vornehmen. Man hätte nun umgehend ein Meßflugzeug, besser mehrere, in die Luft schicken müssen, welches Daten zur Aschekonzentration sammelt. Dazu hätten auch Wetterballone genützt werden können. Aber das passierte, zunächst, nicht. Klar, während die "normalen" Menschen auch mittlerweile am Wochenende Arbeiten müssen (welche grandiose Errungenschaft), gehen die Staatsdiener in der Mehrheit ins wohlverdiente Wochenende.
Paradoxerweise unternahmen Fluggesellschaften (!!) eigene Meßflüge, um Nachzuweisen, dass die Aschekonzentration so gering ist, dass Schäden nicht zu befürchten sind. Wie weit solche Ergebnis aber zu gebrauchen sind, steht auf einem anderen Blatt. Am Tag 4 des Flugchaos, dem Montag der neuen Woche wird bei der DLR eine Dassault Falcon 10E mit Messvorrichtungen bestückt und Flugfertig gemacht. Um 16 Uhr startet die Maschine und wird 4 Stunden durch den deutschen Luftraum fliegen und Daten sammeln. Auch der Flugzeughersteller Airbus führt nun mit Erprobungsflugzeugen der Typen A430-600 und A380-800 Testflüge durch.
Zur selben Zeit, es liegen noch immer keine Messergebnisse vor, lediglich subjektive Eindrücke und der (nachvollziehbare-) Wille zum Fliegen, erhalten die großen Fluggesellschaften Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Überführungsflügen leerer Flugzeuge nach Sichtflugregeln (VFR). Einen Tag später, am Dienstag den 22.04.2010, erhalten die größeren Fluggesellschaften erneut Ausnahmegenehmigungen für Passagierflüge nach Sichtflugregeln! Spektakulär war das für die meisten Nachrichtenlieferanten. Und viele Privatpiloten meinten, dass man das ja immer so machen würde. Nun ist aber ein Airbus A340 keine Cessna C-172 für 4 Personen. Andererseits haben sich die Fluggesellschaften selbst auferlegt, ab einen Abfluggewicht von 20 Tonnen ausschließlich nach IFR zu fliegen.
Nun, das ganze lief wesentlich unspektakulärer ab, als erwartet. Lediglich Start und Landung erfolgten nach Sichtflugregeln. Natürlich war das Instrumenten-Landesystem (ILS) an den Flughäfen nicht ausgeschaltet und wurde trotzdem genutzt (was auch bei Sichtflug nicht verboten ist). Lediglich einige "Procedures" (Abläufe) sind anders geartet und die Staffelung erfolgt eher durch die Besatzungen mit Empfehlungen durch die Flugsicherungen. Das bedeutet, dass der Luftfahrzeugführer verantwortlich ist. Eine juristische Spitzfindigkeit, um die Flüge nach VFR durchführen zu können. Salopp gesagt: nach VFR-Regeln sagt die Flugbesatzung was sie macht und die Flugsicherung gibt Hilfe und Empfehlungen während bei IFR die Flugbesatzung fragt, was sie darf. Nach dem Start des Flugzeuges erfolgt in etwa 10 000 Fuß Flughöhe ein so genanntes IFR-Pickup. Sozusagen das aktivieren eines IFR-Flugplanes im Flug. Normalerweise geschieht das (ohne Asche...) am Boden, wird aber auch oft angewendet, wenn kleinere Flugzeuge (Geschäftsreiseflugzeuge oder kleine Frachter) an einem unkontrollierten Flugplatz (ohne Kontrollzone) Starten und dann nach Instrumentenflugregeln fliegen wollen, weil etwa das Wetter am Zielflugplatz schlecht ist. Die Flugzeuge flogen anschließend völlig normal in den gewohnten Flughöhen. In der Wolke oder durch die Wolke. Wir erinnern uns an das Beispiel mit der Strasserbrücke oben im Text. Da die Statiker zur Überprüfung der Brücke erst in 4 oder 5 Tagen kommen, überprüft ein Busunternehmen selbst, ob die Brücke tragfähig ist und schickt einen voll besetzten Omnibus über die Brücke.....
Aber die Flugzeuge hatten doch Sondergenehmigung? Tja, ob das die Wolke weiss?
Das Einkicken des Verkehrsministeriums, also der Regierung auf Druck von Wirtschaftsunternehmen ist hier nicht nach zu vollziehen. Entweder es besteht eine Gefahr, oder nicht. Messergebnis lagen ja erst am folgenden Tag vor. Die Aschekonzentration war sehr Gering. Allerdings erfolgte die Messung auch erst sehr spät, nämlich am 5. Tag des Flugverbots. Auf dem Papier gab es die Luftraumsperre bis zum Mittwoch, 20 Uhr. Allerdings flog da schon wieder alles Munter durch die Luft.
Ich stelle mir gerade vor, wenn es beim nächsten Flugverbot infolge unvorsehbarer Ereignisse zu gleichen Verhältnissen führt, wie beim Ausbruch des Eyjafjalla. Und wenn es dann zum Unfall kommt........
Über Jahrhunderte ist gewachsen, dass irgendjemand die Fragen des Allgemeinwohl regelt. Dieser "Irgendjemand nennt sich "Staat" - und ist die Verwaltung dessen (-des Staates). Grundsätzlich bedeutet das Einschränkungen bei allen Beteiligten. Sei es, dass man in seinem Privatwald nicht einfach mal ein Haus bauen darf oder dass die Flieger einer Gesellschaft nicht einfach so da fliegen können wo sie es gerne möchten und so beispielsweise um 3 Uhr morgens auf der Autobahn 4 bei Gotha landen dürfen. Oder seien es Weisungen wegen Vulkanasche. Ja, unternehmerisches Risiko. Das haben aber alle gewusst.
Leitragende sind nun wieder andere. Das ohnehin sehr aufgeweichte LKW-Fahrverbot an Sonntagen wird gelockert, damit die Waren trotz Flugausfall ans Ziel kommen. Man will sehr unbüroktratisch handeln. Nun, bisher gab es wenige Extraflüge, aber viele Flugausfällen - eigentlich gibts doch gar nicht mehr am Wochenende zu transportieren? Aber ein Grund, eben auch am Sonntag LKW's auf die Strasse zu lassen, als den Kutschern ein Wochenende zuhause mit frau und Kindern zu ermöglichen - sofern der LKW-Fahrer so etwas noch hat. Und Kühltransporter haben auch oft ganz andere Waren an Bord. Aber das ist eine andere Geschichte...

Einen Kommentar schreiben