Eisenach: Urteil zum Kindelunglück gefallen!
18.06.2009 17:01
2 Jahre und 6 Monate Gefängnis für Unglücksflieger von Eisenach.
(tln/ht) Der vierte Tag im Prozess zum Unglück auf dem Flugplatz Eisenach-Kindel war lang. Zunächst wurden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft forderte 3 jahre Haft, während die Verteidigung für ein mildes Urteil plädierte, welches auf Bewährung ausgesetzt wird. Letztendlich verhängten die Richter eine Gefängnisstrafe von 2 jahren und 6 Monaten.Sie sind ein Risiko für nahezu 5000 Menschen eingegangen" erklärte Roland Engels, der vorsitzende Richter. Denn die Flugerfahrung auf dem Agrarflugzeug LET Z-37A des Jan L. reichte bei weitem nicht aus, eine derartige Löschwasser-Abwurf-Vorführung durchzuführen. Und ein einziger vorhergehenden Übungsstart mit Wasserlast im Vorjahr des Unglücks ging ebenfalls schief, jedoch für unbeteilgte Schadlos. Der Angeklagte wusste außerdem um seine fliegerisch unzureichende Erfahrung - trotzdem trat er als Ersatzmann für den eigentlich gemeldeten Piloten der Agrarmaschine an.
Dies nannte Engels die"oberste Grenze der groben Fahrlässigkeit". Das der Unfall nicht noch größere Auswirkungen hatte, war nicht der Verdienst des Jan L. Die Verteidigung argumentierte damit, das der Pilot in der misslungenen Startphase Handlungsunfähig in einer Art "Schockstarre" gewesen sei und führte dies als als entlastendes Element an. Trotzdem waren sich am Ende Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Gericht aber einig, das grundsätzlich die Überschätzung des Piloten die Hauptursache des Unfalls war."Er hat als Selbstdarsteller des Tod zahlreicher Menschen billigend in Kauf genommen", kritisierte der Vater des getöteten 14-jährigen Mädchen als Nebenkläger. Aber auch bei der Kontrolle der Piloten und bei der Vorbereitung sowie der Durchführung der Flugschau gab es offensichtlich große Versäumnisse durch den Veranstalter und den von ihm beauftragten sachkundigen Personen. Wenn der Jan L. bei dem offenbar nicht optimal verlaufenden Briefing als Ersatzmann für den eigentlich gemeldeten Piloten erkannt worden wäre, wenn dabei auch noch offensichtlich geworden wäre, das Jan L. nicht genügend Erfahrung für eine solche Feuerlöschübung bzw. für das Flugzeug Z-37a überhaupt hat, dann wäre vielleicht der Unfall zu verhindern gewesen.
Aber der Angeklagte ging vielen durch die Lappen, weil Verantwortlichkeiten bei der Überprüfung der ausgefüllten und auf dem Tower liegenden Protokolle zwischen Behörde und Veranstalter hin und her geschoben wurden, wie Richter Engels anmerkte."Auch der Veranstalter und das Ministerium haben Fehler gemacht", analysierte der vorsitzende Richter. Weiterhin war eine derartige Flugschau genehmigungspflichtig - auch hier klappte offenbar nicht alles so, wie es hätte sein sollen. Dies machten die Staatsanwaltschaft und Richter Engels deutlich. Aber der Pilot hat sein Tun vorrangig selbst zu verantworten. "Er hätte den Start schon vor der eventuellen Schockstarre abbrechen müssen und können", betonte Staatsanwalt Lohmann.
Trotzdem bleiben viele Fragen auch nach dem Urteil offen. Der Geschäftsführer der Flugplatzgesellschaft Eisenach Kindel, Thomas D. wusste offensichtlich vom Pilotenwechsel. Er sei allerdings nach dem von Wolfgang Eichler von der Thüringer Landesluftfahrtbehörde geleiteten Briefing aber davon ausgegangen, "dass alles rechtens ist". Der Veranstalter Jens Mikoleiczyk im übrigen auch. Wo der Ausgangspunkt der Unglücksverkettung liegt, bleibt weiter offen. Der Vater des getöteten Mädchens kündigte am vierten Prozesstag eine Klage gegen Wolfgang Eichler von der Landesluftfahrtbehörde wegen Verletzung der Aufsichts- und Kontrollpflicht an. Eichler sah ebenso wie der Beauftragte für Luftaufsicht Rudi G. keine Veranlassung, die Namen der Piloten mit jenen in der zum Genehmigungsbescheid gehörenden Liste zu vergleichen. Bei dieser Prüfung wäre aufgefallen, dass Jan L.s Fluglizenz juristisch ungültig war, räumte Eichler im Nachhinein ein. Er habe nur den Teil des Briefings übernommen, der die Sicherheitsbestimmungen des Flugbetriebes tangierte und die Piloten dementsprechend eingewiesen. Pikant: Seine Behörde belegte den Veranstalter der Flugschau, jens Mikoleiczyk mit einen Bußgeld. Begründung: Versäumnisse beim Briefing. Die Überschätzung des Piloten Jan L. über seine Fähigkeiten war laut Gericht die Hauptursache für den Flugunfall an jenem 26.04.2009, als 2 Menschen getötet und 17 Personen teils schwer verletzt worden.Begründet wurde das Urteil von der Staatsanwaltschaft, dass vor allem Überheblichkeit und fehlende Flugerfahrung des Angeklagten Jan L. das Flugunglück herbeigeführt hätten. Der angeklagte Pilot habe weder eine ordentliche Vorflugkontrolle durchgeführt, noch sich intensiv auf die Flugvorführung vorbereitet.
Die Verteidigung indess wiess daraufhin, das der Veranstalter eine erhebliche Mitschuld trage, da eine ordnungsgemäße Kontrolle der Piloten vor der Flugschau nicht gegeben hatte. Der angeklagte Jan L. hat sich in seinem Schlusswort bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und versichert, alles mögliche für eine ordentliche Schadensregulierung zu unternehmen. Dieses Urteil ist das bisher härteste ausgesprochene Strafmaß wegen Fahrlässigkeit mit Todesfolge gegen einen Piloten im deutschsprachigen Raum. Bei diesem Strafmaß ist keine Bewährung möglich, da dies bei Haftstrafen über 2 Jahren generell nicht möglich ist. Die Verteidigung kündigte an,in Berufung zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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