Flugunglück von Eisenach: Milderes Urteil.
28.01.2010
Der Pilot erhält in Berufungsverhandlung deutlich niedrigeres Strafmaß.
Meiningen - Im Berufungsverfahren zum Flugunglück von Eisenach wurde heute am Landgericht Meiningen verhandelt. Das Amtsgericht in Eisenach verhängte im Juni des vergangenen Jahr eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Das Landgericht Meiningen milderte die Strafe äusserst deutlich ab auf eine Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die für 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist. Das Meininger Landgericht ging bei der Urteilsfindung auf die Meinung der Hinterbliebenen ein, die als Nebenkläger gegen eine Haftstrafe des Unglückspiloten waren.
Für die Sühne sei das nicht notwendig, meinte etwa der Vater des ums Leben gekommene Mädchen und fragte:"Was ist der Preis für eine tote Tochter?" und fügte hinzu: "Ich habe ihm verziehen".
Der Staatsanwalt am Landgericht Meininger sprach von "grenzenloser Selbstüberschätzung" des Piloten, der nach lediglich 18 Flugstunden Erfahrung auf dem Flugzeugmuster LET Z-37a ein bis an die Grenze beladenes Flugzeug geflogen habe. Damit habe der Mann grob fahrlässig gehandelt und gegen verschiedene Regeln verstoßen. Das Unglück war zu verhindern gewesen, denn offensichtlich hat man eine eingehende Kontrolle aller Piloten vor dem Flugtag nicht durchgeführt. Deshalb träfe auch den Veranstalter eine gewisse Mitschuld.
Der Unglückspilot hat zwischenzeitlich in einem Täter-Opfer-Ausgleich 15.000 Euro sowie einen vom Gericht nicht näher bezifferten weiteren hohen Geldbetrag an die Hinterbliebenen gezahlt. Ob die Haftpflichtversicherung des Piloten den Schaden regulieren muss, wird derzeit Vor dem Landgericht Hamburg geprüft.
Das Urteil ist nicht noch rechtskräftig.
Henning Tikwe, Eisenach
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