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3.Runde im Prozess um das Eisenacher Flugzeugunglück.

11.06.2009 20:11

Anschuldigungen des Veranstalters an die Luftaufsicht.

(tln/ht) Der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den Unglückspiloten von Eisenach, Jan L. begann damit, das der Vater des getöteten Mädchens de Antrag stellte, die Tat nicht mehr als fahrlässig, sondern als vorsätzlich zu behandeln. Der Pilot der Agrarmaschine hätte trotz ihm bekannter fliegerische Defizite aus selbstsüchtigen Gründen versucht, eine Wasserabwurf-Übung zu demonstrieren. Der Antrag wurde allerdings vom Gericht abgelehnt, da der Prozess dann am Landgericht fortgeführt werden müsste.

Das Hauptaugenmerk lag am 11.06.2009 vor allem auf den verantwortlichen Personen vor Ort am Unfalltag. Strittig war die Gültigkeit der Fluglizenz des Jan L. Es hätte auffallen müssen, das die Fluglizenz ungültig war, lediglich ein geforderter Überflug eingetragen war. Wenn man tatsächlich alle erforderlichen Dokumente kontrolliert hätte, so wäre Jan L. vermutlich nicht für eine Flugvorführung zugelassen worden.

Der Veranstalter des Flugtages an jenem 26.04.2008, Jens Mikoleiczyk, belastete im Zeugenstand den Flugplatzgesellschafts-Geschäftsführer Thomas Doberstau. Laut Mikoleiczyk war mit Doberstau vereinbart, dass er die Einweisung der Piloten und damit auch die Kontrolle der erforderlichen Dokumente übernehme. Dazu nötige Genehmigungs-Unterlagen seien ihm alle dazu übergeben worden.

Das Gericht will nun klären, warum Jan L. nicht als Ersatzpilot für den ursprünglich gemeldeten Piloten erkannt wurde, warum seine Fähigkeiten nicht überprüft wurden und warum es nicht dazu kam, das Jan L. nicht ausgemustert wurde. Dazu soll am nächsten Verhandlungstag auch der Airshow-Moderator Peter Misch befragt werden. Er hatte an dem so genannten Briefing, der Piloteneinweisung für das Flugplatzfest teilgenommen, das von Wolfgang Eichler von der Landesluftfahrtbehörde geleitet wurde. Man will wissen, ob Jan L. seinen Namen dabei nannte, denn er selbst habe daran keine Erinnerung.

Jens Mikoleiczyk und Christina Tomschin vom Veranstaltungsbüro erklärten zudem, das der Behördenvertreter Eichler nachträglich offenbar auch Dinge absegnete, die nicht Bestandteil des Genehmigungsbescheides waren, darunter auch die Verringerung der Mindestflughöhe einer Flugvorführung auf 30 Meter. Mit dieser Erlaubnis war laut Mikoleiczyk ein Testflug verbunden, an dem Wolfgang Eichler teilgenommen habe.

Eichler habe ihm dann alle Änderungen mitgeteilt und dabei auch den Ersatzpiloten Jan L. für den Start legitimiert. "Wer anderes behaupte, der lügt" sagte Jens Mikoleiczyk. Er erinnerte ferner daran, dass Eichler und Doberstau zur Pressekonferenz einen Tag nach dem Flugunfall erklärten, dass gegen keine Bestimmung verstoßen worden sei.

Auch die Rolle von Rudi Grübel, dem Beauftragten für Luftaufsicht am Flugplatz Eiseanch-Kindel, muss nach Meinung des Gerichts genauer beleuchtet werden. Grübel hatte zwei vom Veranstalter entworfene Formblätter für die Piloten abgezeichnet und angeblich zugesagt, die Unterlagen zu überprüfen.

Nächster Verhandlungstag ist der 18. Juni 2009.
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