LuftSiG/ ZÜP für Politiker
05.08.2006 11:49
Zum Thema ZÜP
Politiker sollen gezüppt werden.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/b...PetitionID=296
Wir haben Beispiele dafür, dass die gewaltfreie Teilnahme an einer Friedensdemonstration vor 10 Jahren in Hamburg die Zuverlässikeit nach §7 LuftSiG in Frage stellt. Eine Akte als IM hat einen Flugzeugmechniker in Dresden den Job gekostet. Das Bezahlen einer völlig überhöhten Rechnung beim AMC in Stuttgart wurde durch die Androhung, die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen erzwungen. Eine Insolvenz in der Vergangenheit hat die Zuverlässigkeit in Frage gestellt. Auf der anderen Seite haben wir Politiker, die in Strassenschlachten Polizisten mit Steinen beworfen haben, RAF Terroristen vor Gericht (nicht als Pflichtverteidiger!!) verteidigt haben, die Politoffiziere bei der NVA waren oder einfach nur Spendengelder an ihre Partei ""übersehen"" haben. Wenn denn die Privatpiloten nach Meinung des Innenausschusses (Zitat: ""die größte terroristische Gefahr für die Luftfahrt"" darstellen, dann sind solche Politiker die größte terroristische Gefahr für die Parlamente. Noch gilt das GG: gleiches Recht für alle.
Prof. Konrad Vogeler
Bundestag und Landtage sind mit Sicherheit erstklassige Ziele für den internationalen Terrorismus.
Es ist nicht einzusehen, warum Bürger, denen das Führen eines Kleinflugzeuges verwehrt würde, dieses Land führen dürfen.

Einen Kommentar schreiben